Bedarfsgerechte, individuelle Betreuung - dieses Ziel verfolgt die Stadt Hamburg mit ihrem Kita-Gutschein-System. Jedem Kind von drei Jahren bis zum Schuleintritt steht ein Kindergartenplatz für fünf Stunden täglich mit Mittagsessen rechtlich zu. Wahlweise können Eltern sich für einen Vier- oder Fünfstundenplatz ohne Mittagsverpflegung entscheiden. Die meisten Kindertageseinrichtungen in Hamburg nehmen am Gutscheinsystem teil. Nur diese Kitas werden von der Stadt gefördert. Das bedeutet: Entscheiden sich Eltern für einen Kindergarten, der n i c h t am Gutscheinsystem beteiligt ist, tragen sie die gesamten Betreuungskosten selbst und erhalten keinen Zuschuss der Stadt.
Wer eine längere Betreuung als die vorgesehenen fünf Stunden oder einen Krippenplatz für ein Kind unter drei Jahren wünscht, muss den tatsächlichen Bedarf nachweisen. Berufstätigkeit an mindestens drei Tagen pro Woche, Studium, Weiterbildungsmaßnahmen, aber auch Deutschkurse für MigrantInnen oder Maßnahmen zur Wiedereingliederung in Arbeit für Hartz IV-Empfänger werden dabei berücksichtigt. Der Betreuungsbedarf schließt grundsätzlich auch die Fahrtzeit mit ein. Möglich ist eine Betreuung von sechs, acht, zehn oder zwölf Stunden. Den Antrag stellen Eltern in der Abteilung Kindertagesbetreuung ihres Bezirksamtes.
Der Eigenanteil an den Kindergartenkosten richtet sich sowohl nach dem Familieneinkommen als auch nach der Anzahl der Kinder, der Betreuungsdauer und dem Betreuungsangebot. Für eine vierstündige Betreuung pro Tag müssen Eltern einen Eigenanteil von mindestens 26 Euro pro Monat leisten, der Höchstsatz liegt bei 153 Euro, für einen Fünf-Stunden-Platz ohne Verpflegung bei mindestens 27 und höchstens 192 Euro.
Ausführliche Informationen rund um Kitas, Krippen- und Hortplätze sowie Antragsformulare als Download finden Sie unter www.fhh.hamburg.de unter den Stichworten Behörde/Soziales/Familie
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