Zum Schutz der Kinder wird eine Lücke in den ärztlichen Untersuchungen geschlossen: Während bisher zwischen der U7 und der U8 bis zu zwei Jahre verstreichen konnten, soll die zusätzliche Untersuchung U7a sicherstellen, dass Kinder bis zum sechsten Lebensjahr einmal jährlich untersucht werden. Die U7a wird von den Krankenkassen bezahlt.
Die U7a dient unter anderem der möglichst frühzeitigen Erkennung von Seh- und Sprachstörungen und deren Risikofaktoren. Zudem soll mit der neuen Untersuchung sichergestellt werden, dass sonstige Entwicklungsauffälligkeiten möglichst frühzeitig entdeckt und behandelt werden können. Gleichzeitig soll die zusätzliche Untersuchung Kinder vor Vernachlässigung schützen.
"Die U7a ist ein weiterer wichtiger Schritt für ein gesundes Aufwachsen und frühe Hilfe für unsere Kinder", so Gesundheitssenator Dietrich Wersich. "Damit wird eine wichtige Forderung aus der Hamburger Bundesratsinitiative umgesetzt. Wir wollen aber noch einen Schritt weiter gehen: Die Krankenkassen sollten verpflichtet werden, in Zusammenarbeit mit allen Ländern auf eine Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen hinzuwirken."
Mit der U7a beinhaltet das Früherkennungsprogramm für Kinder nun insgesamt zehn ärztliche Untersuchungen, von denen die erste unmittelbar nach der Geburt erfolgt. Weitere Informationen und Hinweise zu allen Untersuchungen für Kinder und Jugendliche, von der U1 bis U10, stehen unter www.gesundheitsfoerderung.hamburg.de im Internet zur Verfügung.
Darüber hinaus sollen Ärzte und Jugendämter künftig enger zusammenarbeiten dürfen als bisher. Diese Richtungsentscheidung hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) jetzt getroffen. „Damit Ärzte in Zukunft beim Verdacht auf Kindesmisshandlungen die Jugendämter informieren können, ohne in Gefahr zu geraten, gegen die ärztliche Schweigepflicht zu verstoßen, fordern wir den Bund auf, entsprechende Gesetze zu ändern", erläutert Wersich. "Damit würde ein weiterer entscheidender Schritt für den Schutz für Kinder vor Missbrauch oder Vernachlässigung getan." Die GMK fordert hier die Bundesregierung auf, die Erfahrungen der Länder auszuwerten und eine bundeseinheitliche Regelung voranzutreiben.
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